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Gastbeitrag Solidarität wofür?

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Die Spaßgesellschaft, die nichts ernst nimmt und der nichts heilig ist, stößt auf heiligen Ernst, der keinen Spaß versteht und der sie für gottlos und dekadent hält.

26.01.2015, von Josef Isensee

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                          © Greser & Lenz

Auch Morde werden interpretiert. Die Tötung von 17 Menschen in Paris am 7. Januar 2015 wird nicht nur nach strafrechtlichen Kriterien, sondern auch nach politischen Maßstäben gemessen. Die kriminellen Akte erscheinen im Kontext des globalen islamistischen Gotteskriegs als Kampf wider die westliche Welt. Der französische Staatspräsident sieht in dem Anschlag auf die Redakteure des Satiremagazins „Charlie Hebdo“ einen Anschlag auf Frankreichs Revolutionsideale von Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit. Der deutsche Bundestagspräsident deutet ihn als „demonstrativen Angriff auf die freie und offene Gesellschaft, auf unsere geschriebene und ungeschriebene Verfassung, unsere Überzeugungen und unsere Werte“. Als unsere Werte, die hier bedroht seien, hebt er - wie auch die Bundeskanzlerin - die Freiheit der Meinung, der Rede, vor allem die Freiheit der Presse hervor. Im Protest wider den Terror finden die unterschiedlichen Lager zusammen. Die Gegensätze zwischen demokratischen und autokratischen, säkularen und religiösen, liberalen und illiberalen Staaten treten zurück, wenn 50 Staats- und Regierungschefs gleichsam an der Spitze einer gewaltigen Demonstration gemeinsame Trauer und Widerstand gegen den Terror zum Ausdruck bringen.

Doch danach setzt die Kritik ein: dass auch Staaten vertreten gewesen seien, welche die Meinungs- und Pressefreiheit unterdrückten. Hätten also russische, türkische, saudi-arabische Vertreter ausgeschlossen werden müssen? Waren sie nicht würdig, sich in eine Front einzureihen, die „unsere Werte“ verteidigt? Darf man mit Unterdrückern der Freiheit für Freiheitsideale kämpfen? Hier führt die Interpretation des Terrorakts in eine Falle. Sie verkürzt die Abwehrfront wider den Terrorismus, um eine zweite Abwehrfront zugunsten „unserer Werte“ nicht zu gefährden, und schwächt gerade dadurch die Abwehr des einen und den Schutz der anderen.

Die Morde im Namen Allahs als Strafe für die Beleidigung des Islam lassen die hehren Revolutionsideale unberührt, die schon Schlimmeres erfahren und inspiriert haben. Die Terroristen brechen mit dem Tötungsverbot das staatliche Gewaltverbot. Sie löschen mit dem Leben Sicherheit und Freiheit ihrer Opfer aus und greifen darin die Rechtsordnung als Ganze an. Anders gewendet: Der Terrorismus kündigt den Bürgerfrieden auf. Die Garantie des Bürgerfriedens ist aber Pflicht eines jeden Staates. Es gibt Staaten, die ihren Bürgern den inneren Frieden sichern, aber die Freiheit vorenthalten. Doch können sie ihnen nicht Freiheit bieten, wenn sie nicht den Gesamtzustand der Sicherheit herstellen und wahren. Wer um sein Leben fürchten muss, wenn er sich mit einer Meinung exponiert, ist nicht frei. Mag er auch ein Held sein, wenn er der Gefahr trotzt, so ist die grundrechtliche Freiheit nicht für Helden reserviert, sondern zugeschnitten auf Bürger, denen ihr Leben lieb ist. Staaten, die ihren Bürgern Sicherheit und Freiheit gewährleisten, brauchen sich nicht zu genieren, mit Staaten, die nur Sicherheit bieten, im Kampf wider den Terror zu kooperieren. Aber sie sind darum nicht gehindert, sich bei den partiell Verbündeten für Menschenrechte einzusetzen, die sie unterdrücken.

Grundrechtliche Freiheit ist nur zu haben um den Preis des Verzichts auf körperliche Gewalt. Das Gewaltverbot ist keine nachträgliche Schranke, die sich vor einem vorgegebenen Freiheitsgut zu rechtfertigen und auf eine Abwägung einzulassen hat. Vielmehr steht jedes Freiheitsrecht, auch die Religionsfreiheit, von vornherein unter dem Vorbehalt der Friedlichkeit. Gewalt ist selbst dann illegitim, wenn eine Religion auf das widerlichste geschmäht und mit einem Kübel von Schmutz und Verachtung überschüttet wird, wie es hierzulande das Christentum immer wieder erlebt. Soweit die Schmähung nicht ihrerseits gewalttätig wird, tritt der Fall der Notwehr nicht ein, damit nicht das Recht zur legitimen Gegengewalt. Freilich kann die verbale Abwehr einer Schmähung äußerste Schärfe annehmen. Sie braucht sich nicht an die Grenzen bürgerlicher Mäßigung zu halten. Rechtszwang aber kommt ihr nicht zu. Er ist den staatlichen Organen vorbehalten, die ihn ihrerseits nur in rechtsstaatlichen Bahnen ausüben dürfen.

Jedoch wird das staatliche Gewaltmonopol brüchig, wenn die rechtliche Handlungskapazität des Staates so stark eingeengt wird, dass er seiner Aufgabe, die Sicherheit seiner Bürger, darin die Sicherheit in der Ausübung ihrer Freiheit, nicht mehr wirksam gewährleisten kann, etwa infolge der bundesverfassungsgerichtlich geförderten Datenschutzhypertrophie. Dazu ein zeitgerecht gemeldeter Narrenstreich des nordrhein-westfälischen Datenschutzbeauftragten: Er ordnete an, dass das Restaurant des Bonner Hauptbahnhofs ausgerechnet jene Überwachungsanlage entfernte, mit deren Hilfe zwei Jahre zuvor die Polizei einen Attentäter samt Bombentasche identifiziert und eine Terrorkatastrophe auf dem Bahnsteig verhindert hatte. Der Staat blamiert und delegitimiert sich, wenn er eine Pegida-Demonstration verbietet, weil ein Mordanschlag angedroht wurde, den er mangels Personalkapazität nicht verhindern kann. Ein Streiflicht fällt auf die heutige Sicherheitslage, wenn das Amtsgericht Lüdinghausen einem Täter der Religionsbeschimpfung (Klopapierrollen mit Korantexten) Strafmilderung zuerkennt: Aufgrund erheblicher Bedrohungen und einer akuten Gefährdungslage lebe der Angeklagte nicht mehr unter seiner bisherigen Wohnanschrift, sondern halte sich an wechselnden Orten auf, um nicht weiter identifiziert werden zu können. Unter solchen Vorzeichen klingen die Toleranzparolen der politischen Moralhüter und der publizistischen Islamversteher zuweilen weltfern und blechern. Hinter ihren Appellen zu Toleranz versteckt sich manchmal Sorge um die eigene Haut.

In der islamischen Welt werden Terroristen wie jene von Paris weithin als Märtyrer gefeiert, weil sie ihr Leben in die Schanze geschlagen haben für die Ehre und Wahrheit des Glaubens. Das ist die Perversion des Bildes vom christlichen Märtyrer. Dieser gibt sein Leben hin, wenn er in die Not gerät, seinen Glauben zu bekennen oder zu verraten. Er opfert sein eigenes Leben, nicht aber das Leben anderer - Blutzeuge, doch nicht Mörder und nicht Selbstmörder.

Dieser wie manch anderer Unterschied wird von religionsfernen Aufklärern gern verwischt, wenn sie versuchen, eine historische Pattlage an Gewalttaten unter den Großreligionen zu errechnen (unter Ausblendung säkularer Gewalttaten, die der Aufklärung in der Dialektik ihrer Tendenzen entsprungen sind). Gutmeinende Laienexegeten des Korans bemühen sich, aufklärungskompatible Sprüche aufzudecken. Doch die lebenspraktische Wirkung der Religionen ergibt sich allerdings weniger aus den Texten der heiligen Bücher als aus den Vorstellungen der Gläubigen über die Gründergestalten: hier der gekreuzigte Sohn Gottes, dort der kriegerische Prophet. Das gibt kein Argument wider die Integration des Islam in die westliche Gesellschaft, wohl aber ein Argument für die Schwierigkeit der Aufgabe, dass sich diese Religion in diese Gesellschaft fügt. Die Aufgabe müssen die muslimischen Zuwanderer aus eigener Kraft erfüllen. Der säkulare Staat kann sie ihnen nicht abnehmen. Die pluralistische Gesellschaft sollte sie ihnen aber nicht schwerer machen, als sie schon ist. Sie täte auch gut daran, die Muslime nicht in der Lebenslüge zu bestärken, dass zwischen Islam und Islamismus keinerlei Zusammenhang bestehe. Immerhin kann sich in der muslimischen Welt jederzeit der gewaltgeneigte Volkszorn der Massen, nicht nur der islamistischer Eliten, entflammen, wenn Imame befinden, dass der Westen den Islam beleidigt habe, wie einstmals durch dänische Karikaturen oder durch ein unliebsames Zitat in einer Papstrede oder heute durch das Bild Mohammeds in „Charlie Hebdo“.

Die westliche Gesellschaft neigt ihrerseits dazu, die Palme des Märtyrertums den ermordeten Redakteuren des Pariser Satiremagazins zuzuteilen und ihnen als Märtyrern der Meinungs- und Pressefreiheit zu huldigen. Doch Märtyrer sind sie gerade nicht, sondern Opfer eines Verbrechens. Sie sind auch nicht im Kampf für die Pressefreiheit gefallen. Vielmehr wurden sie ermordet, weil Äußerungen ihrer Freiheit den Mördern ein Ärgernis waren. Gleichwohl traf der Stoß, den dieser gegen die Redakteure führten, letztlich die Sache der Freiheit überhaupt.

Die Freiheit des einen, sich in Wort und Bild zu äußern, gerät ohnehin leicht zum Ärgernis für den anderen. Daraus ergeben sich keine rechtlichen Grenzen. Die Grenzen liegen nicht in der Empfindlichkeit und nicht in der Überzeugung anderer, sondern nur in objektiven, allgemeinen, für alle gleichen Rahmenbedingungen, die ermöglichen, dass die Freiheit des einen neben der Freiheit des anderen bestehen kann. Wer an der Freiheit teilhat, muss die Zumutungen der praktizierten Freiheit des anderen ertragen. Das ist die ungeschriebene Grundpflicht, ohne deren Einhaltung Grundrechte nicht verwirklicht werden können.

In Deutschland finden Politik und viele Medien, organisierte und spontane Öffentlichkeit zusammen im Protest wider den islamistischen Terror und im demonstrativen Bekenntnis zu Meinungs- und Pressefreiheit in der offenen Gesellschaft. Zugleich schließen sie die „rechte“ Szene aus der offenen Gesellschaft aus. Sie bilden eine Front gegen Pegida und ähnliche Kräfte, aus Sorge, diese könnten sich durch die Pariser Anschläge bestätigt sehen und daraus Nutzen ziehen. Dass aber selbst die Schmuddelkinder der Nation an der Meinungsfreiheit teilhaben, spielt in der Ächtungs- und Ausstoßungsrhetorik keine Rolle. Erst in allerjüngster Zeit wagen leise Stimmen, auch an die Freiheit der Verpönten zu erinnern. In der Tat scheint die Sonne der Grundrechte über Gerechte und Ungerechte, über Aufklärer und Aufklärungsverweigerer. Die Meinungsfreiheit fragt nicht danach, ob die Meinungen, die sie schützt, gut oder böse, klug oder dumm, verantwortungsbewusst oder verantwortungslos, integrationsförderlich oder -schädlich sind. Die Meinungsfreiheit erteilt keine moralischen, intellektuellen oder politischen Gütesiegel. Sie gewährleistet lediglich allen Äußerungen, die unter ihren Tatbestand fallen, den staatlichen Schutz.

Das demonstrative Bekenntnis zur Verteidigung der Meinungsfreiheit ist hier denn wohl nicht als bare Münze zu nehmen. Eher lässt es sich dahin verstehen, dass die „Koalition der Anständigen“ nur den „anständigen“ Gebrauch der Freiheit hinnehmen will und für unanständig erklärt, was die muslimischen Zuwanderer beleidigen könnte. Doch zu solcher Bekundung wäre der Anschlag auf das Satiremagazin der falsche Anlass; denn dessen scharf-witzige Karikaturen verletzen das religiöse Ehrgefühl der Muslime viel tiefer als dumpfe Versammlungsparolen, die sogleich durch Gegenversammlungsparolen erwidert werden.

Wenn in diesem Kontext seriös über Meinungsfreiheit gesprochen werden soll, dann ist zu erinnern, dass mit der grundrechtlich abgesicherten negativen Freiheit von staatlichem Zwang positive, vorrechtliche Erwartungen an eine gemeinverträgliche, nachbarfreundliche Freiheitsausübung korrespondieren. Jedermann trägt auf seine Weise dazu bei, ob die Erwartungen erfüllt oder enttäuscht werden. Der Staat kann hier nichts erzwingen; aber er kann fördernd und informierend, zumal durch schulische Erziehung darauf hinwirken, dass der Integrationsprozess gelingt. Doch wird das Ziel schwerlich erreicht, wenn ein weiter Bereich integrationsgefährdender Meinungen, Sorgen und Ängste zur Tabuzone erklärt und zubetoniert wird.

Hätte ein ähnlich durchgeführtes Attentat das Organisationskomitee von Pegida hinweggerafft, so würde die „Koalition der Anständigen“ rechtsstaatskonform die Mordtat verurteilen und eine etwaige politische Erleichterung klammheimlich für sich behalten, aber von Protestdemonstrationen absehen. Jedoch würde sie sogleich den volkserzieherischen Zeigefinger erheben, dass die Opfer sich das Übel durch Provokation zugezogen hätten. Kommentare solcher Art sind allerdings auch zu dem Pariser Anschlag zu vernehmen.

All das erklärt nicht, wieso gerade dieser Pariser Anschlag die europäische Gesellschaft in einem hochempfindlichen Nerv getroffen hat. Ein Satiremagazin, das Provokation zum Beruf macht, die Schmähung der Religion als Tagesgeschäft betreibt, libertinage als höchste Form der liberté rühmt, das kein Tabu kennt und „alles darf“, weil es sich in der Welt des Unernstes bewegt, entspricht der Mentalität der Spaß- und Spielgesellschaft, die nichts ernst nimmt und der nichts heilig ist. Nun aber stößt sie unausweichlich auf heiligen Ernst, der keinen Spaß versteht, der sie für gottlos und dekadent hält. Ein Abgrund tut sich auf. Werden die beiden Welten einander je verstehen, je vertragen, je achten?

© 2020 by Bernd Kreutner

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